Liebe werdenden Eltern,
bei meiner Arbeit als Hebamme, ist es mir wichtig, allen Familien eine vertrauensvolle, kompetente und individuelle Begleitung zu ermöglichen.
Um meinen Qualitätsanspruch zu wahren und Kommunikationsproblemen vorzubeugen, habe ich die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Erreichbarkeit während der Betreuungszeit
Begleitung in der Schwangerschaft
Gerne übernehme ich die Durchführung der Schwangerenvorsorgeuntersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien (ausgenommen Ultraschall).
Diese kann von mir alleine oder im Wechsel mit der Ärztin/ dem Arzt erbracht werden. Unabhängig davon, lege ich Wert darauf, dass wir uns frühzeitig in der Schwangerschaft zum Kennenlernen / Vorgespräch treffen.
Unsere Treffen während der Schwangerschaft finden nach Terminvergabe bei Ihnen zu Hause statt.
Betreuungsleistungen
Anzahl der erstattungsfähigen Leistungen
Wahlleistungen (privat zu zahlen)
Die Rechnung für erbrachte Wahlleistungen bekommen Sie von mir quartalsweise oder nach Beendigung unserer Betreuung und ist binnen 14 Tagen zu begleichen.
Kurse
Anmeldungen zu meinen Kursangeboten finden Sie auf meiner Website unter www.mariahebamme.de
Dort bekommen Sie per Mail alle wichtigen Informationen zum Kurs und einen gesonderten Vertrag. Erst nach erfolgter Bestätigungsmail, ist der Kurs für Sie gesichert.
Kostenübernahme
Die von der Hebamme erbrachte Leistungen werden direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, bzw. entsprechend § 301a Abs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. Für die Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen ich Sie rechtzeitig aufklären werde.
Versäumte Kursstunden können in der Regel nicht nachgeholt werden und können nicht mit der Krankenkasse verrechnet werden. Da der Platz aber dennoch vergeben ist, müssen die versäumte Kursstunden privat beglichen werden. Zum Kursende werde ich Ihnen eine Privatrechnung zusenden, die dann zu begleichen ist.
Eine versäumte Kursstunde wird mit 10€ veranschlagt.
Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen und privat in Rechnung gestellt:
Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann.
Wenn vereinbarte Termine von Ihnen nicht eingehalten werden und spätestens 4 Std. vor dem Termin nicht abgesagt werden. Diese veranschlage ich mit 40€.
Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden.
Um dies zu vermeiden, informieren Sie die Hebamme über alle Leistungen, die Sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen bzw. genommen haben.
Ihre Anmeldung ist ab jetzt verbindlich. Sollten Sie die Hebammenleistung im Wochenbett doch nicht in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ab. Bei späterer oder nicht erfolgter Abmeldung stelle ich Ihnen eine Ausfallpauschale von 400 € in Rechnung.
Terminabsprachen und Vertretung
Da Hebammenarbeit nicht immer planbar ist, kann ich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen gebe ich so schnell wie möglich Bescheid und biete Ersatz an.
Auf Grund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle kann die ausgemachte Uhrzeit um +/- 30 Minuten variieren. Es ist leider nicht immer möglich, Sie vorher davon in Kenntnis zu setzen. Sollte ich Sie in diesem Zeitraum nicht zu Hause antreffen, stelle ich Ihnen diesen Besuch mit 40 € in Rechnung.
Wenn ich krank oder im Urlaub bin, bemühe ich mich um Vertretung.Ich kann dies allerdings nicht garantieren.
Haftung
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis.
Die Hebamme haftet nicht für die Ärztlichen und Ärztlich veranlassten Leistungen.
Aufklärung zur Akupunktur
Sie haben sich für eine Akupunkturbehandlung entschieden. Bei der Akupunktur kann mittels Nadeln, die in bestimmte Körperstellen gesetzt werden, eine schmerzlindernde, vegetativ ausgleichende oder die Abwehr steigernde Wirkung erzielt werden.
Bei der sogenannten geburstvorbereitenden Akupunktur wurde eine signifikante Besserung der Muttermundsreifung nachgewiesen. (Römer, Mannheim 1998)
Behandlungsverlauf:
Es erfolgt eine ruhige entspannte Lagerung. Nach Hinweis auf die Bevorstehende Nadelung, nehmen Sie beim Einstich eventuell kurz eine unangenehme Empfindung war. Wenn der Punkt, durch das Vorschieben der Nadel, exakt getroffen wurde, kann ein unterschiedlich ausgeprägtes dumpfes, ziehendes, brennendes, juckendes oder auch Hitze erzeugendes Gefühl auftreten.
Dieses „deQi“, was Nadelsensation bedeutet, lässt nach ca. 20sec nach. Während der meist 20minütigen Behandlung sollten Sie möglichst ruhig in Ihrer Position verbleiben. Sollten Schmerzen auftreten, bitte sofort melden. Die Therapie wird in akuten Fällen 2-3x und bei chronischen Krankheitsbildern 1x in der Woche wiederholt. Nach spätestens 5 Behandlungen sollte eine deutliche Besserung oder Veränderung der Beschwerden eingetreten sein; ansonsten muss das Therapiekonzept überdacht werden.
Nebenwirkungen:
Bei richtiger Anwendung ist die Akupunktur praktisch nebenwirkungsfrei. In seltenen Fällen kann es jedoch zu: